Mit der Novellierung werden Kommunen auf ihrem schrittweisen Weg zur Treibhausgas-Neutralität gefördert. Dabei stehen Projekte im Vordergrund, die durch direkte Treibhausgas-Minderungen einen wesentlichen Beitrag dazu leisten können und durch ihre Konzeption andere Kommunen zur Nachahmung anregen und damit zur Umsetzung weiterer Klimaschutz-Projekte beitragen.
Die Förderquote beträgt bis zu 70 %, für finanzschwache Kommunen bis zu 90 %. Der Förderaufruf tritt zum 1. Januar 2020 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2022. Projekt-Skizzen können Antragsteller künftig sowohl im Frühjahr (1. März bis 30. April) als auch im Herbst (1. September bis 31. Oktober) einreichen.
Die wettbewerblich ausgestalteten Auswahlverfahren sind 2-stufig. In einem ersten Schritt werden die eingereichten Projekt-Skizzen begutachtet. Für die ausgewählten Vorhaben schließt sich dann ein formelles Antragsverfahren an.
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